Wirksamkeit erhöhen in der Eingliederungshilfe mit neuem Ansatz aus der OPD II
Das innere Chaos verstehen und handhaben: Ein neuer Ansatz in der Eingliederungshilfe basierend auf der OPD II
Das innere Chaos verstehen und handhaben: Ein neuer Ansatz in der Eingliederungshilfe basierend auf der OPD II
In der oft nicht einfachen Umstellung auf Home-Office kann die Entscheidung, sich gegenseitig zu vertrauen, ein wichtiges Sicherungsseil für eine gesunde Zusammenarbeit sein und langfristig auch die Zukunftsfähigkeit der Organisation sichern. Auch der aktuelle Fehlzeiten Report der AOK bestätigt Vertrauen als ein Baustein für Mitarbeitergesundheit und Mitarbeiterbindung.: https://www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2020/index_23944.html
Wer mit geflüchteten Menschen arbeitet, weiß, dass die Themen eine große Vielfalt zeigen können. Fast immer sind die Themen existenziell, schwerwiegend, und es existieren mehrere Themen/Probleme zeitgleich. Die Situation in der Corona Krise stellt eine weitere Herausforderung für diejenigen dar, die mit Geflüchteten arbeiten. Um auch in dieser Zeit gesund und widerstandsfähig zu bleiben bieten wir die Fachberatung auch telefonisch, live-online oder mit Hilfe von webinaren und Videokonferenzen auf der von Ihnen bevorzugten Plattform an.
Noch nie waren die Inhalte unseres Resilienztrainings „Robust in schwierigen Zeiten“ so aktuell wie heute. Wir bieten es zurzeit online an. Darunter verstehen wir die gesamte Breite medialer Kommunikationsmöglichkeiten und haben hierfür eine Reihe von acht Videokonferenzen für Sie vorbereitet. Die wesentliche Botschaft: Resilienz ist das Ergebnis von geeigneten Lernvorgängen in und nach einer Krise. Wenn es gut läuft, geht man gestärkt daraus hervor. Jetzt kommt es darauf an, was wir aus der Krise lernen.
Das betriebliche Gesundheitsmanagement steht zurzeit vor besonderen Herausforderungen. Psychische Belastung geht unmittelbar einher mit den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken in der Corona-Krise. Die Einflussfaktoren psychischer Belastung müssen laut § 5 Abs. 1 ArbSchG schon im Normalbetrieb eingeschätzt werden, um Risiken und Gefährdungen beurteilen zu können. Wieviel mehr gilt das im Grunde jetzt!
Mit Hilfe der neuen Medien erhalten wir trotz der Umstände unser Supervisions- und Beratungsangebot an die Kundinnen und Kunden, Supervisionsgruppen und Einrichtungen seitens der CCG aufrecht. Dieses Vorgehen besteht auf Zeit, weil wir im Normalfall den direkten und persönlichen Kontakt als zentrales Element von Beratung sehen
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